unsere Beitragsordnung
Unsere Beitragsordnung
Wichtig für Clubmitglieder und Menschen die beabsichtigen ein Vereinsmitglied im csc freshSpace Franken-Thüringen e.V. werden zu wollen.
Bitte sorgfältig lesen!
Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte. Über den Aufnahmeantrag wird ausschließlich vom Vorstand entschieden. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, wird er dies dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich mitteilen. Er/Sie hat das Recht den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten Mitgliedervollversammlung vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig.
Vor Aufnahme eines Mitglieds wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben, die unverzüglich nach schriftlicher oder elektronischer Aufforderung durch den Vereinsvorstand, spätestens jedoch 7 Tage nach deren Erhalt auf das Vereinskonto:
Kontoinhaber: CSC freshSpace Franken-Thüringen e.V.
IBAN: DE63 8405 4040 1180 0186 52
Bank: Kreissparkasse Hildburghausen
zu überweisen ist. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen besteht kein Anspruch auf Aufnahme und der Mitgliedsantrag wird gegenstandlos. Die Aufnahmegebühr wird an alle neuen Bewerber erhoben, welche dem Verein ab dem 01.11.2024 beitreten möchten. Aktuelle Vereinsmitglieder sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Vollmitgliedschaft (voll aktive Mitglieder) erlangt man durch die Übernahme spezieller Aufgaben im Verein und auf schriftlichen Antrag als Club- oder Fördermitglied gegenüber dem Vorstand. Dieser bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des jeweils aktiven vertretungsberechtigten Vorstandes und Erklärung des betreffenden Mitgliedes die Aufgabe ordnungsgemäß sowie gewissenhaft zu übernehmen.
Förder- und Clubmitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen Sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht. Förder- und Clubmitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in angemessener und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen, insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben desVereins gemäß der Satzung zuwiderläuft oder dem Ansehen des Vereins schaden würde.
Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu leistende Zuwendung ( Mitgliedsbeitrag) pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, Telefonnummer und ihrer E-Mail- Adresse umgehend mitzuteilen. Für etwaige Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.
Beiträge werden stets für ein ganzes Geschäftsjahr erhoben. Ein Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Mitgliedsbeitrag wird ab dem 01.01.2025 monatlich automatisch vom Mitgliedskonto des jeweiligen Mitgliedes innerhalb der vereinsinternen EPR-Software eingezogen. Das Mitglied hat dafür zu sorgen, dass sein Konto stets einen ausreichenden Saldo zur Deckung des Einzuges aufweist. Die Überweisung oder Barzahlung von Mitgliedsbeiträgen ist dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres. Mitgliedschaften, die im laufenden Jahr beginnen, werden mit den verbleibenden Monatsbeiträgen berechnet. Erstbeiträge sind innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme zu zahlen. Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Geschäftsjahres besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages. Die Regelungen in der Vereinssatzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmitgliedschaft von mind. 3 Monaten sind dabei zu beachten.
Der Vorstand kann in Einzelfallentscheidungen Beiträge reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden. Der Vorstand ist dabei gehalten, davon, in Verantwortung den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, sparsam Gebrauch zu machen, aber auch Menschen, die sich einen regulären Beitrag nur schwerlich leisten können, die Mitgliedschaft zu ermöglichen. Der Vorstand soll in der Einzelfallprüfung die Privatsphäre des Mitglieds besonders achten.
Der Grundbeitrag für eine Standardmitgliedschaft (Förder-/Clubmitglied) im CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V. beträgt 10,00€ (Euro)/Monat bzw. 120,00 € (Euro) pro Jahr.
Der Grundbeitrag für eine Vollmitgliedschaft im CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V. beträgt 10,00€ (Euro)/Monat bzw. 120,00 € (Euro) pro Jahr und gilt jeweils im Falle einer entsprechenden ehrenamtlichen, bei Bedarf auch geschäftlichen, Tätigkeit für den CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V.
Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen als Clubmitglieder, beträgt die Hälfte des jährlichen Grundbeitrages eines Clubmitglieds.
Clubmitglieder können aber auch gerne ihren Beitrag verdoppeln oder eine frei zu wählende höhere Summe als Mitgliedsbeitrag zahlen.
Über eine mögliche Ermäßigung entscheidet der Vorstand nach erfolgter Antragstellung durch das aufzunehmende Mitglied. Gründe für eine Ermäßigung sind unter anderem nur: Behindertenausweis. Ein
entsprechender Nachweis muss dem Verein zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Mitglied elektronisch oder postalisch auf die Erneuerung hingewiesen. Erfolgt kein erneuter Nachweis der Berechtigung wird der ermäßigte Betrag automatisch in den Grundbetrag umgewandelt.
Der Vorstand kann per Beschluss die Beiträge in alle Richtungen anpassen, um auf aktuelle Situationen, wie beispielweise die Aufnahme des gemeinschaftlichen Anbaus anpassen oder um vorrübergehende finanzielle Engpässe besser überwinden zu können. Die Mitglieder müssen unter Wahrung einer einmonatigen Frist über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.
Sonderbeiträge:
Sonderbeiträge werden nur von Clubmitgliedern und Vollmitgliedern getragen. Sonderbeiträge werden durch die MVV oder in begründeten dringenden Ausnahmen vom Vorstand beschlossen und dienen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten. Juristische Personen, wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen können auch Mitglied werden, um die Vereinsziele zu fördern. Die Beiträge sollen sich an der finanziellen Situation der Organisationen / Firmen orientieren. Die folgend genannten Beiträge sind Empfehlungen. Beiträge für juristische Personen vereinbart der Vorstand im Zuge der Entscheidung über den Beitrittsantrag. Der Beitrag für eine juristische Person darf aber das doppelte des Beitrages eines Vollmitglieds nicht unterschreiten.
Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)
Klein: Grundbeitrag x 2 = 240,00 € (Euro) jährlich
Mittel: Grundbeitrag x 4 = 480,00 € (Euro) jährlich
Groß: Grundbeitrag x 10 = 1200,00 € (Euro) jährlich
Profit (Firmen)
Klein: Grundbeitrag x 4 = 480,00 € (Euro) jährlich
Mittel: Grundbeitrag x 10 = 1200,00 € (Euro) jährlich
Groß: Grundbeitrag x 20 = 2400,00 € (Euro) jährlich
Großzügigen Fördermitgliedern kann der Vorstand nach Ermessen Vereinsleistungen, wie z.B. Werbefläche auf unserer Webseite, Merchandising- & Werbeartikeln oder Präsentationsmöglichkeit auf Vereinsveranstaltungen gewähren.
Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt unter Einhaltung der in der Vereinssatzung aufgeführten Fristen
durch schriftliche oder elektronische Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund, kann durch den Vorstand ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck, dem Jugend- und Gesundheitschutzkonzepts des Vereins oder die Vereinsinteressen verstoßen hat. Ein Mitglied kann weiterhin kraft Beschlusses des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem halben Jahr und länger nicht mehr gegeben ist. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.
Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung zu entnehmen.
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Postanschrift:
CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V.
c/o
Andreas Hofmann
Forstweg 29
98646 Hildburghausen
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