unsere Beitragsordnung

Unsere Beitragsordnung

Wichtig für Clubmitglieder und Menschen die beabsichtigen ein Vereinsmitglied im csc freshSpace Franken-Thüringen e.V. werden zu wollen.

Bitte sorgfältig lesen!

Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins fördern und unterstützen möchte. Über den Aufnahmeantrag wird ausschließlich vom Vorstand entschieden. Lehnt der Vorstand eine Mitgliedschaft ab, wird er dies dem Bewerber/der Bewerberin schriftlich mitteilen. Er/Sie hat das Recht den Antrag auf Mitgliedschaft der nächsten Mitgliedervollversammlung vorzulegen. Diese entscheidet dann erneut und endgültig.

In allen anderen Fällen ist der Beitritt zum Verein mit der Abgabe des Formulars bei Vertretern des Vereinsvorstandes und dem Eingang des Mitgliedsbeitrages vollzogen und bedarf keiner weiteren Erklärung seitens des Vereins. Vollmitgliedschaft (voll aktive Mitglieder) erlangt man durch die Übernahme spezieller Aufgaben im Verein und auf schriftlichen Antrag als Club- oder Fördermitglied. Dieser bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des jeweils aktiven Vorstandes und Erklärung des betreffenden Mitgliedes die Aufgabe ordnungsgemäß sowie gewissenhaft zu übernehmen.

Förder- und Clubmitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. Auf Mitgliederversammlungen besitzen Sie das Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht. Förder- und Clubmitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck in angemessener und ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen, insbesondere auch in der Öffentlichkeit alles zu unterlassen, was Zweck, Zielen und Aufgaben des Vereins gemäß der Satzung zuwiderläuft oder dem Ansehen des Vereins schaden würde. Weiterhin sind sie verpflichtet, die zu leistende  Zuwendung (Mitgliedsbeitrag) pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse und ihrer E-Mail- Adresse umgehend mitzuteilen. Für etwaige Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.

Beiträge werden stets für ein ganzes Geschäftsjahr erhoben. Ein Geschäftsjahr ist der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. des jeweiligen Jahres. Der Stichtag zur Zahlung von Jahresbeiträgen ist der 1. Juni. Zu diesem Tag werden die Beiträge fällig. Auf Antrag können die Mitgliedsbeiträge auch monatlich, vierteloder halbjährlich gezahlt werden. Alle Mitglieder werden vor Einzug bzw. Fälligkeit der Zahlung per E-Mail informiert. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Beginn eines jeden weiteren Kalenderjahres. Mitgliedschaften, die im laufenden Jahr beginnen, werden mit den verbleibenden
Monatsbeiträgen berechnet. Erstbeiträge sind innerhalb von 14 Tagen nach der Antragsannahme zu zahlen. Bei Kündigung der Mitgliedschaft vor Ablauf eines Geschäftsjahres besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages.

Der Vorstand kann in Einzelfallentscheidungen Beiträge reduzieren oder bereits fällige Beiträge stunden.
Der Vorstand ist dabei gehalten, davon, in Verantwortung den Vereinszielen und den zahlenden Mitgliedern gegenüber, sparsam Gebrauch zu machen, aber auch Menschen, die sich einen  regulären Beitrag nur schwerlich leisten können, die Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Der Vorstand soll in der Einzelfallprüfung die Privatsphäre des Mitglieds besonders achten.

Der Grundbeitrag für eine Standardmitgliedschaft (Förder-/Clubmitglied) im CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V. beträgt 10,00€ (Euro)/Monat bzw. 120,00 € (Euro) pro Jahr. Der Grundbeitrag für eine Vollmitgliedschaft im CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V. beträgt 10,00€ (Euro)/Monat bzw. 120,00 € (Euro) pro Jahr und in einer entsprechenden ehrenamtlichen, bei Bedarf auch geschäftlichen, Tätigkeit für den CSC freshSpace Franken – Thüringen e.V.
Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen als Clubmitglieder, beträgt die Hälfte des jährlichen Grundbeitrages eines Clubmitglieds. Clubmitglieder können aber auch gern ihren Beitrag verdoppeln oder eine frei zu wählende höhere Summe als Mitgliedsbeitrag zahlen.

Über eine mögliche Ermäßigung entscheidet der Vorstand nach erfolgter Antragstellung durch das aufzunehmende Mitglied. Gründe für eine Ermäßigung sind unter anderem nur: Behindertenausweis. Ein entsprechender Nachweis muss dem Verein zur Verfügung gestellt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit wird das Mitglied elektronisch oder postalisch auf die Erneuerung hingewiesen. Erfolgt kein erneuter Nachweis der Berechtigung wird der ermäßigte Betrag automatisch in den Grundbetrag umgewandelt.
Der Vorstand kann per Beschluss die Beiträge in alle Richtungen anpassen, um auf aktuelle Situationen, wie beispielweise die Aufnahme des gemeinschaftlichen Anbaus, zu reagieren. Die Mitglieder müssen unter Wahrung einer einmonatigen Frist über anstehende Änderungen in Kenntnis gesetzt werden.
Sonderbeiträge werden nur von Clubmitgliedern und Vollmitgliedern getragen. Sonderbeiträge werden durch die MVV oder in begründeten dringenden Ausnahmen vom Vorstand beschlossen und dienen zur Deckung außergewöhnlicher Kosten. Juristische Personen, wie Vereine, NGOs, Parteien oder Firmen können auch Mitglied werden, um die Vereinsziele zu fördern. Die Beiträge sollen sich an der finanziellen Situation der Organisationen / Firmen orientieren. Die folgend genannten Beiträge sind Empfehlungen.

Beiträge für juristische Personen vereinbart der Vorstand im Zuge der Entscheidung über den Beitrittsantrag. Der Beitrag für eine juristische Person darf aber das doppelte des Beitrages eines Vollmitglieds nicht unterschreiten.
Non Profit (Vereine, Parteien, NGOs)
Klein: Grundbeitrag x 2 = 240,00 € (Euro) jährlich
Mittel: Grundbeitrag x 4 = 480,00 € (Euro) jährlich
Groß: Grundbeitrag x 10 = 1200,00 € (Euro) jährlich
Profit (Firmen)
Klein: Grundbeitrag x 4 = 480,00 € (Euro) jährlich
Mittel: Grundbeitrag x 10 = 1200,00 € (Euro) jährlich
Groß: Grundbeitrag x 20 = 2400,00 € (Euro) jährlich
Großzügigen Fördermitgliedern kann der Vorstand nach Ermessen Vereinsleistungen, wie z.B. Werbefläche auf unserer Webseite, Merchandising- & Werbeartikeln oder Präsentationsmöglichkeit auf Vereinsveranstaltungen gewähren.

Der Austritt eines Mitglieds erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Berücksichtigung der Firsten, welche in der Vereins. bzw. Clubsatzung festgehalten sind.

Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund, kann durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstoßen hat. Ein Mitglied kann weiterhin kraft Beschlusses des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn die Erreichbarkeit seit einem Jahr und länger nicht mehr gegeben ist. Die Mitgliedschaft endet durch Streichung, wenn trotz zweimaliger Mahnung im Mindestabstand von zwei Wochen die Mitgliedsbeiträge nicht entrichtet wurden.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen  Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon
unberührt.

Weitere Informationen sind der aktuellen Satzung zu entnehmen.


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